Je nach Gerät kann der Eigenanteil bis zu mehreren Tausend Euro für ein Hörgerät betragen. Krankenkassen leisten einen Festbetrag, wenn eine Hörhilfe aus medizinischen Gründen nötig ist; Anspruch auf ein neues Hörgerät besteht alle sechs Jahre. Private Krankenversicherer beteiligen sich je nach versichertem Tarif einmalig mit einem Festbetrag, und das in der Regel auch nur alle fünf Jahre.
Wenn jedoch ein Hörgerät durch einen selbst verschuldeten Schaden einen Defekt erleidet, verloren geht oder gestohlen wird, muss der Betroffene den Schaden in der Regel selbst begleichen. Krankenkassen zahlen in diesem Falle nicht, sondern nur bei einer Verschlechterung des Hörvermögens.
Versichert werden können Hörversorgungen bis 6 Monate nach Kaufdatum. Der einmalig zu zahlende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Komplettpreis der Hörversorgung ohne Abzug der Krankenkasse/- versicherung inkl. Zubehör wie Hörer, Otoplastiken, Fernbedienung, Ladestation etc. und ohne Abzug individuell eingeräumter Rabatte.
Komplettpreis der Hörversorgung bis |
Einmalbeitrag inkl. Vers.steuer bei Versicherungsdauer von 4 Jahren * und einer Selbstbeteiligung von |
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35% | 20% | |
2.000 EUR | 190,40 EUR | 247,52 EUR |
2.500 EUR | 220,15 EUR | 286,20 EUR |
3.000 EUR | 249,90 EUR | 324,87 EUR |
3.500 EUR | 273,70 EUR | 355,81 EUR |
4.000 EUR | 297,50 EUR | 386,75 EUR |
4.500 EUR | 333,20 EUR | 433,16 EUR |
5.000 EUR | 368,90 EUR | 479,57 EUR |
5.500 EUR | 404,60 EUR | 525,98 EUR |
6.000 EUR | 440,30 EUR | 572,39 EUR |
6.500 EUR | 476,00 EUR | 618,80 EUR |
7.000 EUR | 511,70 EUR | 665,21 EUR |
7.500 EUR | 547,40 EUR | 711,62 EUR |
8.000 EUR | 583,10 EUR | 758,04 EUR |
*Beitragszuschlag für Versicherungsdauer von 5 Jahren: 30%
Versicherungsschutz besteht