Je nach Gerät kann der Eigenanteil bis zu mehreren Tausend Euro für ein Hörgerät betragen. Krankenkassen leisten einen Festbetrag, wenn eine Hörhilfe aus medizinischen Gründen nötig ist; Anspruch auf ein neues Hörgerät besteht alle sechs Jahre. Private Krankenversicherer beteiligen sich je nach versichertem Tarif einmalig mit einem Festbetrag, und das in der Regel auch nur alle fünf Jahre.
Wenn jedoch ein Hörgerät durch einen selbst verschuldeten Schaden einen Defekt erhält, verloren geht oder gestohlen wird, muss der Betroffene den Schaden in der Regel selbst begleichen. Krankenkassen zahlen in diesem Falle nicht, sondern nur bei einer Verschlechterung des Hörvermögens.
Komplettpreis je Hörhilfe bis |
Einmalbeitrag inkl. Versicherungssteuer je Hörhilfe (Seite/Ohr) für eine Versicherungsdauer von 4 Jahren und einem Selbstgehalt von |
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35% | 20% | |
1.000 EUR | 95,20 EUR | 123,76 EUR |
1.500 EUR | 124,95 EUR | 162,44 EUR |
2.000 EUR | 148,75 EUR | 193,38 EUR |
2.500 EUR | 184,45 EUR | 239,79 EUR |
3.000 EUR | 220,15 EUR | 286,20 EUR |
3.500 EUR | 255,85 EUR | 332,61 EUR |
4.000 EUR | 291,55 EUR | 379,02 EUR |
Als Versicherungssumme je Hörhilfe gilt der Komplettpreis je Hörhilfe ohne Abzug des Anteils einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und ohne Abzug individueller Rabatte.
Versichert werden können Hörhilfen bis 6 Monate nach Kaufdatum.
Versicherungsschutz besteht