Die Hörgeräteversicherung -
Top-Schutz für Ihre Hörgeräte



Je nach Gerät kann der Eigenanteil bis zu mehreren Tausend Euro für ein Hörgerät betragen. Krankenkassen leisten einen Festbetrag, wenn eine Hörhilfe aus medizinischen Gründen nötig ist; Anspruch auf ein neues Hörgerät besteht alle sechs Jahre. Private Krankenversicherer beteiligen sich je nach versichertem Tarif einmalig mit einem Festbetrag, und das in der Regel auch nur alle fünf Jahre.

Wenn jedoch ein Hörgerät durch einen selbst verschuldeten Schaden einen Defekt erleidet, verloren geht oder gestohlen wird, muss der Betroffene den Schaden in der Regel selbst begleichen. Krankenkassen zahlen in diesem Falle nicht, sondern nur bei einer Verschlechterung des Hörvermögens.




Zuverlässige Sicherheit muss nicht teuer sein!


Vergleichen Sie selbst den Versicherungsbeitrag mit den Anschaffungskosten für eine neue Hörhilfe! Sie bezahlen einmal den Versicherungsbeitrag und haben sofort je nach Vereinbarung für 4 oder 5 Jahre Versicherungsschutz!


Versichert werden können Hörversorgungen bis 6 Monate nach Kaufdatum. Der einmalig zu zahlende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Komplettpreis der Hörversorgung ohne Abzug der Krankenkasse/- versicherung inkl. Zubehör wie Hörer, Otoplastiken, Fernbedienung, Ladestation etc. und ohne Abzug individuell eingeräumter Rabatte.


Beitragstabelle

Komplettpreis der
Hörversorgung bis
Einmalbeitrag inkl. Vers.steuer
bei Versicherungsdauer von 4 Jahren *
und einer Selbstbeteiligung von
35% 20%
2.000 EUR 190,40 EUR 247,52 EUR
2.500 EUR 220,15 EUR 286,20 EUR
3.000 EUR 249,90 EUR 324,87 EUR
3.500 EUR 273,70 EUR 355,81 EUR
4.000 EUR 297,50 EUR 386,75 EUR
4.500 EUR 333,20 EUR 433,16 EUR
5.000 EUR 368,90 EUR 479,57 EUR
5.500 EUR 404,60 EUR 525,98 EUR
6.000 EUR 440,30 EUR 572,39 EUR
6.500 EUR 476,00 EUR 618,80 EUR
7.000 EUR 511,70 EUR 665,21 EUR
7.500 EUR 547,40 EUR 711,62 EUR
8.000 EUR 583,10 EUR 758,04 EUR

*Beitragszuschlag für Versicherungsdauer von 5 Jahren: 30%


Versicherungsschutz besteht

  • bei Beschädigung
  • bei Bruch
  • bei Zerstörung
  • bei Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub
  • bei unsachgemäßer Handhabung (Bedienungsfehler)
  • bei Abhandenkommen durch Verlieren oder Liegenlassen
  • zu jeder Gelegenheit (Haushalt, Sport, Reisen)
  • weltweit
  • für Zubehör und Otoplastik (Fernbedienung, Verstärker, etc.)